
Begebungsgeeignete urschriftgenaue Abschrift eines Wechsel s. Kopie eines Wechsel s, die sich jeder Wechselinhaber, ausgenommen der Wechselaussteller , machen und begeben kann. Dies erfolgt insb. bei Versendung des Originals des Wechsel s zum Einholen des Akzept s. Die Kopie kann indossiert und mit einer Wechselbürgschaftserklärung ausgestattet w...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wechselabschrift-wechselkopie/wech
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